Schulungsdetails

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Schulungstabelle

Weiterbildung Gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V)
In dieser zertifizierten Weiterbildung werden die Teilnehmenden befähigt, eine frühe Beratung für die Entscheidungen am Lebensende durchzuführen und darüber hinaus für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung zu koordinieren und die Organisations- und Durchführungsverantwortung zu übernehmen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an. Es werden Grundlagen zur systemischen Beratungskompetenz, palliativmedizinisches und pflegerisches Fachwissen, eine hospizliche Haltung und Netzwerkkompetenzen vermittelt.
Fortbildungen
48 h - 199 h
20

Adressdaten

carecampus Pflegeakademie im kreis Coesfeld
Kupferstraße 10
48653
Coesfeld

Kontaktdaten des Schulungsanbieters

carecampus Pflegeakademie im Kreis Coesfeld - Schule für Pflegeberufe gGmbH
Kupferstraße 10
48653
Coesfeld
2024-12-02
2025-06-10
9.00
1590,00
2024-11-29
Die Integration einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus, d. h. sie muss in alle Strukturen und Prozesse eingebunden sein. Frühzeitige und regelmäßige Räume zur Verständigung und Umsetzung des Bewohnerwillens sorgen für größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten. In sensiblen Kommunikationsräumen entstehen abgestimmte individuelle und selbstbestimmte Notfallplanungen hinsichtlich ethisch sensibler Entscheidungen sowie medizinscher, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Wünsche, Willensbekundungen, Bedürfnisse sowie Behandlungsmaßnahmen.

Inhalte:
• Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V) - einrichtungsintern und - extern
• Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
• Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen
• Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
• Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
• Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
• Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
• Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
• Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

In dieser zertifizierten Weiterbildung werden die Teilnehmenden befähigt, eine frühe Beratung für die Entscheidungen am Lebensende durchzuführen und darüber hinaus für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung zu koordinieren und die Organisations- und Durchführungsverantwortung zu übernehmen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an. Es werden Grundlagen zur systemischen Beratungskompetenz, palliativmedizinisches und pflegerisches Fachwissen, eine hospizliche Haltung und Netzwerkkompetenzen vermittelt.

Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die gesamte Organisation zum § 132g, Videoanalyse einer Beratungssituation und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.

Dauer:
60 Unterrichtseinheiten im ersten Teil Theorie und Praxis plus weitere 32 UE im zweiten Teil in der Praxisphase mit anschließender Abschlusspräsentation und Zertifikatsübergabe. Nach dem ersten Teil kann ein Antrag auf eine anteilige Personalstelle bei den jeweiligen Landeskassen gestellt werden. Die endgültige Zertifizierung sollte spätestens nach Ablauf eines Jahres nach dem ersten Antrag eingereicht werden.
02541 97069-2513