Laut Strahlenschutzgesetzgebung müssen mindestens alle fünf Jahre die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert werden. Sie als Arzt oder MTRA, die in 2019 die Fachkunde Strahlenschutz
erworben/aktualisiert haben, sind angehalten, diese 2024 (nach Ablauf von 5 Jahren) mit 8 UE zu aktualisieren, wenn sie weiterhin Röntgenuntersuchungen anordnen und/oder durchführen wollen. Medizinisches Assistenz‐ und pflegerisches Fachpersonal aus den Bereichen OP, Endoskopie,
Herzkatheterlabor, Notaufnahme und sonstigen Ambulanzen aktualisiert in folgendem Umfang:
Weiterführende Informationen der Bayerischen Landesärztekammer zum Thema Fachkunden im
Strahlenschutz finden Sie unter: https://www.blaek.de/wegweiser/fachkunden‐im‐strahlenschutz
Anmerkung:
Assistenz‐ und Fachpersonal bitte mit dem gewünschten Umfang anmelden.
Die Fortbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.